Brutto-Netto-Rechner
Zusätzlich erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung aller relevanten Posten, wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und sonstige Abzüge, um Ihre Vergütung besser nachvollziehen zu können. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und ist ideal, um Gehaltsverhandlungen vorzubereiten, Budgets zu planen oder einfach einen präzisen Überblick über die Zusammensetzung Ihres Einkommens zu gewinnen.
Vom Bruttogehalt abgezogen werden:
- Sozialversicherung (KV, PV, AV, AK, WF)
- Lohnsteuer
Der Beitrag zur Unfallversicherung ist vom Arbeitgeber zu leisten.
AK-Umlage
Die Arbeiterkammerumlage (AK) beträgt 0,50 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Der höchste jährliche Beitrag (2025) beträgt 387 € und ist vom Dienstnehmer alleine zu tragen. Der Arbeiterkammer gehören alle Arbeitnehmer an, außer von Gebietskörperschaften, Ärzte, Apotheker und weitere (§ 10 Abs. 2 AKG). Die AK wird vom Dienstgeber vom Lohn (Gehalt) einbehalten und über den Versicherungsträger an die Kammer für Arbeiter und Angestellte abgeführt. Somit ist der Umlagebetrag am Gehalts- bzw. Lohnzettel bei den Sozialversicherungsbeiträge inkludiert.