Brutto-Netto-Rechner

Einkommen
Berechnungsart
Beitragsgruppe
Jahr
Optionale Berechnungen
Gehaltserhöhung
%
Wochenarbeitsstunden
Vollzeit
Teilzeit
Zusatzangaben
Kinder
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Familienbonus Plus
Kinder bis 17 Jahren
Kinder ab 18 Jahren
Sachbezug
Lohnsteuerfreibetrag
Sonderzahlungen
Urlaubszuschuss
Weihnachtsremuneration
einmal
laufend (⅙-Optimierung)
Pendlerpauschale
Strecke in eine Richtung
km
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?
Monatliche Pendeltage
Öffi-Ticket Jahreskosten
vom Arbeitgeber übernommen
Bundesland
Mitarbeiter­vorsorgekasse
Sind Sie Mitglied bei der AK?
Arbeitszeit
Wochenstunden
Urlaubswochen
Abwesenheitstage
Transparenz bei Gehalts- und Arbeitgeberkosten

Zusätzlich erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung aller relevanten Posten, wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und sonstige Abzüge, um Ihre Vergütung besser nachvollziehen zu können. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und ist ideal, um Gehaltsverhandlungen vorzubereiten, Budgets zu planen oder einfach einen präzisen Überblick über die Zusammensetzung Ihres Einkommens zu gewinnen.

Vom Bruttogehalt abgezogen werden:

  • Sozialversicherung (KV, PV, AV, AK, WF)
  • Lohnsteuer

Der Beitrag zur Unfallversicherung ist vom Arbeitgeber zu leisten.

AK-Umlage

Die Arbeiterkammerumlage (AK) beträgt 0,50 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Der höchste jährliche Beitrag (2025) beträgt 387 € und ist vom Dienstnehmer alleine zu tragen. Der Arbeiterkammer gehören alle Arbeitnehmer an, außer von Gebietskörperschaften, Ärzte, Apotheker und weitere (§ 10 Abs. 2 AKG). Die AK wird vom Dienstgeber vom Lohn (Gehalt) einbehalten und über den Versicherungsträger an die Kammer für Arbeiter und Angestellte abgeführt. Somit ist der Umlagebetrag am Gehalts- bzw. Lohnzettel bei den Sozialversicherungsbeiträge inkludiert.