Brutto-Netto-Rechner

Einkommen
Berechnungsart
Beitragsgruppe
Jahr
Optionale Berechnungen
Gehaltserhöhung
%
Wochenarbeitsstunden
Vollzeit
Teilzeit
Zusatzangaben
Kinder
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Familienbonus Plus
Kinder bis 17 Jahren
Kinder ab 18 Jahren
Sachbezug
Lohnsteuerfreibetrag
Sonderzahlungen
Urlaubszuschuss
Weihnachtsremuneration
einmal
laufend (⅙-Optimierung)
Pendlerpauschale
Strecke in eine Richtung
km
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?
Monatliche Pendeltage
Öffi-Ticket Jahreskosten
vom Arbeitgeber übernommen
Bundesland
Mitarbeiter­vorsorgekasse
Sind Sie Mitglied bei der AK?
Arbeitszeit
Wochenstunden
Urlaubswochen
Abwesenheitstage
Gehalt berechnen & vergleichen
  • Was ist Teilzeitarbeit?
    Von Teilzeit spricht man dann, wenn die vereinbarte Arbeitszeit weniger als die gesetzliche bzw. lt. Kollektivvertrag Normalarbeitszeit entspricht.
  • Wie viele Stunden arbeitet man bei Teilzeit?
    Weniger als 40 Stunden pro Woche (gesetzliche Normalarbeitszeit) bzw. z.B. 38,5 Stunden (abhängig vom Kollektivvertrag)

Wer also z.B. 30, 20 oder 15 Stunden wöchentlich arbeitet, ist in einer Teilzeitbeschäftigung. Für Teilzeitbeschäftigte gilt derselbe Kündigungs- und Entlassungsschutz wie für Vollzeitbeschäftigte! Wer eine Änderung der Arbeitszeit möchte, egal ob Stunden reduziert werden oder man länger arbeiten möchte, es muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Geringfügige Beschäftigung
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist die Stundenanzahl nicht ausschlaggebend, man darf aber nicht mehr als 551,1 Euro (Stand: 2025) im Monat verdienen. Geringfügig Beschäftigte sind weder kranken- noch pensionsversichert es besteht aber die Möglichkeit der Selbstversicherung.