Brutto-Netto-Rechner

Einkommen
Berechnungsart
Beitragsgruppe
Jahr
Optionale Berechnungen
Gehaltserhöhung
%
Wochenarbeitsstunden
Vollzeit
Teilzeit
Zusatzangaben
Kinder
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Familienbonus Plus
Kinder bis 17 Jahren
Kinder ab 18 Jahren
Sachbezug
Lohnsteuerfreibetrag
Sonderzahlungen
Urlaubszuschuss
Weihnachtsremuneration
einmal
laufend (⅙-Optimierung)
Pendlerpauschale
Strecke in eine Richtung
km
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?
Monatliche Pendeltage
Öffi-Ticket Jahreskosten
vom Arbeitgeber übernommen
Bundesland
Mitarbeiter­vorsorgekasse
Sind Sie Mitglied bei der AK?
Arbeitszeit
Wochenstunden
Urlaubswochen
Abwesenheitstage
Wie viel bleibt netto von der Pension?

Anders als bei Bezügen von Angestellten/Arbeitern muss zum Beispiel kein Pensionsversicherungsbeitrag mehr bezahlt werden:
Bruttopension - Krankenversicherungsbeitrag - Lohnsteuer = Auszahlungsbetrag

  • Wie hoch ist die ASVG Höchstpension?
    Es gibt keine gesetzliche Höchstpension - die näherungsweise Abschätzung einer höchstmöglichen ASVG–Alterspension beträgt im Jahr 2025 4.458,82 € brutto (Richtwert auf Basis der Höchstbemessungsgrundlage).
  • Wie hoch ist die Mindestpension in Österreich 2025?
    Die Ausgleichszulage - umgangssprachlich „Mindestpension“ - beträgt 1.273,99 € für Alleinstehende Pensionsbezieher/innen. Diese wird 14-mal jährlich ausbezahlt.
  • Wann wird die Pension ausbezahlt?
    Die Auszahlung der Pension erfolgt im Nachhinein, jeweils am Ersten des folgenden Monats. In den Monaten April und Oktober gebührt zur monatlichen Pension eine Sonderzahlung.
  • Wie erfolgt die Pensionsauszahlung?
    Die Pension wird auf ein Konto überwiesen bzw. erfolgt durch Postanweisung (=Barauszahlung durch den Briefträger).
Personenkreis Betrag
Alleinstehende Pensionsbezieher/innen*), Witwen(Witwer), hinterbliebene eingetragene Partner/innen 1.273,99 €
Ehepaare **) im gemeinsamen Haushalt *) 1.751,56 €
Halbwaisen bis 24 Jahre 408,36 €
Halbwaisen über 24 Jahre 725,67 €
Vollwaisen bis 24 Jahre 613,16 €
Vollwaisen über 24 Jahre 1.110,26 €

*) Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatliches Einkommen unter 408,36 € liegt, um 171,31 €.

**) gilt auch für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft

Mit dem Pensionsrechner erfahren Sie wie viel Netto von Ihrer Brutto-Pension übrig bleibt. Der Brutto-Netto-Rechner stellt Ihnen eine Orientierungshilfe auf Basis der aktuellen Steuertarife des BMF dar.