Brutto Netto Rechner

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Lohnnebenkosten

Der Arbeitgeber hat neben dem Bruttoentgelt zusätzlich Lohnnebenkosten. Der größte Teil macht die Sozialversicherung aus, die neben dem Dienstnehmer auch der Dienstgeber zusätzlich abführen muss. Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung (Ausnahme für Dienstnehmeranteil bei geringem Einkommen) sind von beiden Seiten anteilig zu bezahlen. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist nur vom Dienstgeber zu leisten, wohingegen die Land-/Arbeiterkammerumlage nur vom Dienstnehmer zu leisten ist. Weitere mögliche Nebenkosten sind z.B. Zuschlag nach dem IESG, Nachtschwerarbeits-Beitrag, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, ...

Zusätzlich muss der Arbeitgeber z.B. einen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, die Kommunalsteuer uvm. bezahlen. In Wien kommt eine Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien („U-Bahn-Steuer“) hinzu.

* pauschalierte Dienstgeberabgabe bei mehrere geringfügig Beschäftigte wird nicht berücksichtigt

Die gesamten Personalkosten ist die Gesamtsumme der Bruttobezüge plus die Lohnnebenkosten, man verwendet auch den Begriff "Bruttobrutto".