Brutto Netto Rechner

Einkommen
Berechnungsart
Beitragsgruppe
Jahr
Optionale Berechnungen
Gehaltserhöhung
%
Wochenarbeitsstunden
Vollzeit
Teilzeit
Zusatzangaben
Kinder
Alleinverdiener­absetzbetrag / AEAB
Familienbonus Plus
Kinder bis 17 Jahren
Kinder ab 18 Jahren
Sachbezug
Lohnsteuerfreibetrag
Sonderzahlungen
Urlaubszuschuss
Weihnachtsremuneration
einmal
laufend (⅙-Optimierung)
Pendlerpauschale
Strecke in eine Richtung
km
Sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?
Monatliche Pendeltage
Öffi-Ticket Jahreskosten
vom Arbeitgeber übernommen
Bundesland
Mitarbeiter­vorsorgekasse
Sind Sie Mitglied bei der AK?
Arbeitszeit
Wochenstunden
Urlaubswochen
Abwesenheitstage
Wie Gehalt und Pension besteuert werden

Das Gehalt bzw. der Lohn unterliegt der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Der Dienstgeber behält sie für jeden Dienstnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt. Auch von der laufenden Pension wird die Lohnsteuer von der pensionsauszahlenden Stelle einbehalten und nach dem Einkommensteuertarif berechnet.

Lohnsteuertabelle 2026

Monatslohn 1)Grenzsteuersatz 2)allg. Abzug 3)
von 0,00 € bis 1.139,25 €0 %0,00 €
von 1.139,26 € bis 1.843,67 €20 %269,18 €
von 1.843,68 € bis 3.049,17 €30 %453,55 €
von 3.049,18 € bis 5.874,75 €40 %758,46 €
von 5.874,76 € bis 8.749,25 €48 %1.228,44 €
von 8.749,26 € bis 83.344,33 €50 %1.403,43 €
darüber55 %5.570,65 €
1) Bruttobezug abzüglich SV-Beiträge und Freibeträge, jedoch vor Abzug von Werbungskostenpauschale (LSt-Bemessungsgrundlage)
2) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist.
3) Abzug wegen vorangegangenen Tarifstufen, inklusive Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 496,00 €

Einkommensteuer

nicht vorhanden

Steuerklassen

Steuerklassen Österreich

Mit steigendem Einkommen kommt ein anderer progressiver Steuersatz zur Anwendung. Es wird aber nur jener Betrag mit diesem Steuersatz versteuert, der über die jeweilige Stufe ist.

Steuersätze 2026

Tarifstufen EinkommenGrenzsteuersatz 1)
0 € bis 13.539 €0 %
über 13.539 € bis 21.992 €20 %
über 21.992 € bis 36.458 €30 %
über 36.458 € bis 70.365 €40 %
über 70.365 € bis 104.859 €48 %
über 104.859 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
1) Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von z.B. 21.992 € bis 36.458 € jeder zusätzliche Euro mit 30 % besteuert.